Erkranktes Kind in Ausbildung: So wahren Eltern ihre Rechte
Kann Ihr Kind wegen einer Erkrankung eine Ausbildung nicht antreten bzw. fortsetzen, zahlt die Familienkasse kein Kindergeld mehr. Ausnahme: Sie haben eine ärztliche Bescheinigung, die das voraussichtliche Ende der Krankheit nachweist, und Ihr Kind erklärt der Familienkasse, dass es weiterhin ausbildungswillig ist.
Der BFH muss jetzt klären, ab wann SIe Kindergeld bekommen, wenn Sie diese schriftliche Erklärung vorlegen.
Quelle: WISO SSP 02/2019