Verpflegungsmehraufwand
Verpflegungsmehraufwand Anhebung der Pauschalen § 9 Abs. 4a S. 3 Nr. 1 bis 3 EStG Wachstumschancengesetz Die inländischen Verpflegungspauschalen sollen zum 01.01.2024 angehoben werden: Für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, sollen 32 Euro statt 28 Euro gelten. Für den An- oder Abreisetag sollen es…