FinMin klärt Details zur Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung in § 35c EStG

Fin­Min klärt Details zur Steuer­förderung der ener­getis­chen Gebäude­sanierung in § 35c EStG Für ener­getis­che Sanierungs­maß­nah­men in eigen­genutzten Immo­bilien gewährt § 35c EStG seit 2020 eine Steuer­ermäßi­gung in Höhe von 20 Prozent der Umbaukosten — verteilt auf drei Jahre. Das Finanzmin­is­teri­um Schleswig-Hol­stein hat sich jet­zt mit Einzel­fra­gen zur Förderung der ener­getis­chen Gebäude­sanierung befasst. Vor allem die Themen…