FG: Elektronisches Fahrtenbuch nur zeitnah und änderungssicher
Ein mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugtes Fahrtenbuch genügt den gesetzlichen Anforderungen nur, wenn nachträglich Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden. Das hat das FG Münster klargestellt.
Quelle: WISO SSP 06/2020