Tochter trägt Pflegekosten der Mutter: Ein Fall für §35a EStG?
Können Sie Kosten der ambulanten Pflege für die Betreuung Ihrer Mutter als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen, wenn Ihre Mutter nicht bei Ihnen, sondern im eigenen Haushalt lebt? Mit dieser Frage muss sich der BGH befassen.
Das FG Berlin-Brandenburg hat in der Vorinstanz des Abzug verneint. Es begründet das damit, dass § 35a EStG voraussetze, dass die Pflege in Ihrem Haushalt erfolgte, dass der zu pflegende Angehörige also noch bei Ihnen lebt: „Es wäre ein erheblicher Wertungswiderspruch hierzu, würde man bei Aufwendungen für (ambulante) Pflege- und Betreuungsleistungen gemäß § 35a Abs. 2 S.2 HS. 1 EStG die Anwendbarkeit von § 35a EStG nicht auf solche im Haushalt des Steuerpflichtigen beschränken, sondern auch Aufwendungen für die Pflege Dritter (häufig Verwandter) außerhalb des Haushalts des Steuerpflichten, im Haushalt des Dritten, mit einbeziehen” (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.12.2019, Az. 3 K 3210/19, Abruf-Nr. 215161).
Quelle: WISO SSP 08/2020
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