FG Münster: Kosten für Schulhund zu einem Drittel abzugsfähig
In welcher Höhe kann eine Lehrkraft Aufwendungen für einen “Schul- bzw. Therapiehund” als Werbungskosten geltend machen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen.
Während das FG Rheinland-Pfalz den Abzug noch komplett verneint hatte, haben das FG Düsseldorf (50 Prozent) und das FG Münster in der jüngsten Entscheidung (ein Drittel) den Kostenabzug bejaht. Der BFH muss jetzt für eine einheitliche Rechtsprechung sorgen.
Quelle: WISO SSP 06/2019