Erhöhungsbetrag bei Unterhaltsleistungen: Kein Nachweis nötig

Erhöhungs­be­trag bei Unter­halt­sleis­tun­gen: Kein Nach­weis nötig Unter­stützen Sie bedürftige Per­so­n­en, kön­nen Sie im Jahr 2015 bis zu 8.472 € (2014: 8.354 €) als außergewöhn­liche Belas­tung abziehen. Dieser Höch­st­be­trag erhöht sich noch um Beiträge zur Basiskranken- und Pflegev­er­sicherung der Per­son, die Sie unter­stützen. Und zwar ohne dass Sie nach­weisen müssen, dass Sie die diese Beitragszahlun­gen finanziell…

Treppenlift: Keine überzogenen Nachweise erforderlich

Trep­pen­lift: Keine über­zo­ge­nen Nach­weise erforder­lich Das Finan­zamt ist zu streng, wenn es den Abzug ein­er außergewöhn­lichen Belas­tung für Kauf und Ein­bau eines Trep­pen­lifts mit der Begrün­dung ablehnt, Sie hät­ten vor dem Kauf kein amt­särztlich­es Gutacht­en einge­holt. Nach Ansicht des FG Mün­ster reicht ein Gutacht­en Ihres Arztes völ­lig aus. Quelle: WISO SSP Aus­gabe 07/2016

KV- und PV-Beiträge des Kindes

KV- und PV-Beiträge des Kindes Eltern dür­fen Beiträge zur Kranken- und Pflegev­er­sicherung, die ein Kind zahlt, für das die Eltern noch Kindergeld beziehen, wie eigene Son­der­aus­gaben gel­tend machen. Diesen Steuer­vorteil gewährt das Finan­zamt selb­st dann, wenn der Arbeit­ge­ber des Kindes die Beiträge ein­be­hält. Das FG Köln hat jet­zt gegen diese Prax­is auf­begehrt und den BFH

Umzugskosten auch ohne Fahrzeitersparnis von einer Stunde

Spart sich ein Arbeit­nehmer durch einen Umzug täglich min­destens eine Stunde Fahrzeit für den Arbeitsweg, ist der Umzug als beru­flich ver­an­lasst anzuse­hen, und die Umzugskosten sind als Wer­bungskosten abziehbar. Soviel zum klas­sis­chen Umzugs­fall. Beru­flich ver­an­lasst kanne in Umzug nach Ansicht des FG Köln allerd­ings auch sein, wenn der Arbeit­splatz nach dem Umzug ohne Verkehrsmit­tel erreicht…

Anrechnung von Handwerker- und haushaltsnahen Dienstleistungen

Anrech­nung von Handw­erk­er- und haushalt­sna­hen Dien­stleis­tun­gen Die Serie pos­i­tiv­er Mel­dun­gen zur Steuer­an­rech­nung nach § 35a EStG ebbt nicht ab. Aktuell gibt es neue Steuersparchan­cen bei Erschließungs­beiträ­gen für Gemein­de­straßen, den Rech­nun­gen von Schorn­ste­in­fegern und den Lohn- und Mate­ri­alkosten von Handw­erken. Quelle: WISO Steuer­Brief 12/2015

Mindert eine Versicherungsleistung die Steueranrechnung?

Min­dert eine Ver­sicherungsleis­tung die Steuer­an­rech­nung? Beauf­tra­gen Sie einen Handw­erk­er damit, Schä­den in Ihrem Pri­vathaushalt zu beseit­i­gen, und erstat­tet Ihnen eine Ver­sicherung Ihre Aus­gaben, sind Sie unter dem Strich wirtschaftlich nicht belastet. Ergo dür­fen die Finanzämter die Steuer­an­rech­nung für solche Handw­erk­er­leis­tun­gen ver­sagen. Diese Auf­fas­sung ver­tritt auch das FG Mün­ster (Urteil vom 06.04.2016; Az. 13 K 136/15…

Steuern sparen durch Verdoppelung des Altersentlastungsbetrags

Steuern sparen durch Ver­dop­pelung des Altersent­las­tungs­be­trags Rent­ner, die Nebeneinkün­fte aus Kap­i­talver­mö­gen oder Ver­mi­etung erzie­len, kön­nen nach dem Jahr, in dem sie 64 Jahre alt gewor­den sind, einen Altersent­las­tungs­be­trag nutzen. Viele ver­heiratete Ehep­aare schöpfen diesen Altersent­las­tungs­be­trag nicht opti­mal aus, weil etwa ein Kon­to, aus dem Zin­sein­nah­men zufließen, nur auf den Namen des Ehe­mannes lautet. Quelle: WISO

Unfall: Außergewöhnliche Abschreibung auch für mehr als sechs JAhre alten Privat-Pkw möglich

Unfall: Außergewöhn­liche Abschrei­bung auch für mehr als sechs JAhre alten Pri­vat-Pkw möglich Hat­ten Sie 2015 auf dem Weg zur ersten Tätigkeitsstätte oder auf dem Heimweg einen Unfall, kön­nen Sie die Unfal­lkosten neben der Ent­fer­nungspauschale als Wer­bungskosten gel­tend machen. Haben Sie den PKW nicht mehr repari­eren lassen, soll­ten Sie eine Abset­zung für außergewöhn­liche Abnutzung gel­tend machen,…

Unfallkosten neben Entfernungspauschale absetzbar

Unfal­lkosten neben Ent­fer­nungspauschale abset­zbar Unfal­lkosten bleiben — aus Bil­ligkeits­grün­den — neben der Ent­fer­nungspauschale als Wer­bungskosten steuer­lich abset­zbar. Das hat Dr. Michael Meis­ter, par­la­men­tarisch­er Staatssekretär im BMF auf eine Anfrage des Bun­desab­ge­ord­neten Dr. Axel Troost (Die LINKE) erk­lärt. Quelle: WISO SSP Aus­gabe 07/2016