Doppelte Haushaltsführung — So weisen Sie die “Beteiligung an der Hausführung” nach
Eigentlich wollte der Gesetzgeber ab 2014 die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vereinfachen. Herausgekommen ist das Gegenteil. Vor allem am neuen gesetzlichen Tatbestand “eigener Haushalt” und der dazu erforderlichen “finanziellen Beteiligung an den Kosten der laufenden Haushaltsführung” scheiden sich in der Praxis die Geister. Erfahren Sie, wie Sie das Risiko von Willkürentscheidungen des Fiskus minimieren.
Quelle: WISO SteuerBrief 12/2015