BFH genehmigt Werbungskostenabzug für “gemischte” Feier: So laden Sie richtig ein
Lädt ein Steuerberater nicht nur Mitarbeiter und Geschäftspartner, sondern auch Familienmitglieder, Bekannte und Freunde zu seinem runden Geburtstag und zum Bestehen seiner Steuerberaterprüfung ein, darf er die Kosten als Werbungskosten abziehen, die auf die Gäste aus dem beruflichen Umfeld entfallen. Das hat der BFH entschieden — und damit allen Arbeitnehmern die Türen weit aufgemacht, Kosten für eine — auch beruflich veranlasste — Feier steuermindernd geltend zu machen.
Quelle: WISO SteuerBrief 12/2015