Mietzahlung durch Verzicht auf Barunterhalt ist (wahrscheinlich) steuerschädlich
Liegt ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor, wenn ein Kind für die von den Eltern gemietete Immobilie keine Miete zahlt, sondern auf Barunterhalt verzichtet? Mit dieser Frage muss sich demnächst der BFH befassen. Gut beratene Familien sollten sich aber vom Ausgang des Verfahrens unabhängig machen und steuersichere Abwicklungen wählen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2016