Haushaltsnahe Dienstleistungen: Schulverpflegung?
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Schulverpflegung? Wird ein Kind in der Schule erpflegt, können die Eltern für die Kosten keine Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG abziehen. Das FG Sachsen begründet das damit, dass Verpflegungskosten zum einen mit dem Kinderfreibetrag abgegolten sind und dass — zum zweiten — kein funktionaler Zusammenhang zum Privathaushalt besteht…