Steuern sparen durch Verdoppelung des Altersentlastungsbetrags

Steuern sparen durch Ver­dop­pelung des Altersent­las­tungs­be­trags Rent­ner, die Nebeneinkün­fte aus Kap­i­talver­mö­gen oder Ver­mi­etung erzie­len, kön­nen nach dem Jahr, in dem sie 64 Jahre alt gewor­den sind, einen Altersent­las­tungs­be­trag nutzen. Viele ver­heiratete Ehep­aare schöpfen diesen Altersent­las­tungs­be­trag nicht opti­mal aus, weil etwa ein Kon­to, aus dem Zin­sein­nah­men zufließen, nur auf den Namen des Ehe­mannes lautet. Quelle: WISO

Unfall: Außergewöhnliche Abschreibung auch für mehr als sechs JAhre alten Privat-Pkw möglich

Unfall: Außergewöhn­liche Abschrei­bung auch für mehr als sechs JAhre alten Pri­vat-Pkw möglich Hat­ten Sie 2015 auf dem Weg zur ersten Tätigkeitsstätte oder auf dem Heimweg einen Unfall, kön­nen Sie die Unfal­lkosten neben der Ent­fer­nungspauschale als Wer­bungskosten gel­tend machen. Haben Sie den PKW nicht mehr repari­eren lassen, soll­ten Sie eine Abset­zung für außergewöhn­liche Abnutzung gel­tend machen,…

Unfallkosten neben Entfernungspauschale absetzbar

Unfal­lkosten neben Ent­fer­nungspauschale abset­zbar Unfal­lkosten bleiben — aus Bil­ligkeits­grün­den — neben der Ent­fer­nungspauschale als Wer­bungskosten steuer­lich abset­zbar. Das hat Dr. Michael Meis­ter, par­la­men­tarisch­er Staatssekretär im BMF auf eine Anfrage des Bun­desab­ge­ord­neten Dr. Axel Troost (Die LINKE) erk­lärt. Quelle: WISO SSP Aus­gabe 07/2016

Abfindung in zwei Teilbeträgen: BFH ruft neue — steuerzahlerfreundliche — Spielregeln aus

Abfind­ung in zwei Teil­be­trä­gen: BFH ruft neue — steuerzahler­fre­undliche — Spiel­regeln aus Fließt eine Abfind­ung auf zwei Jahre verteilt zu, gewährt die Finanzver­wal­tung die gün­stige Fün­f­­tel-Besteuerung für die Haupt­abfind­ung bish­er nur, wenn die Teil­abfind­ung höch­stens fünf Prozent der Haupt­abfind­ung beträgt. Dieser star­ren Prozent­gren­ze ist der BFH jet­zt ent­ge­genge­treten. Quelle: WISO SSP Aus­gabe 02/2016

Risikolebensversicherung sind keine Werbungskosten aus Vermietung

Risikolebensver­sicherung sind keine Wer­bungskosten aus Ver­mi­etung Erhält der Käufer ein­er ver­mi­eteten Immo­bilie von der Bank ein Dar­lehen nur unter der Bedin­gung, dass er neben der grund­buchrechtlichen Absicherung eine Risikolebensver­sicherung abschließt, stellen die Beiträge zu dieser Police keine Wer­bungskosten bei den Ver­mi­etung­seinkün­ften dar. Der Zusam­men­hang mit der Ver­mi­etung wird hier durch eine pri­vate Lebens­führung über­lagert (BFH,…

Kürzung der Kürzung” bei Verpflegungsmehraufwendungen

Kürzung der Kürzung” bei Verpfle­gungsmehraufwen­dun­gen Stellt ein Arbeit­nehmer einem Arbeit­nehmer anlässlich ein­er beru­flichen Auswärt­stätigkeit eine Mahlzeit zur Ver­fü­gung, ist die steuer­freie Verpfle­gungspauschale zu kürzen. Nimmt der Arbeit­nehmer die Mahlzeit nicht ein, kann das nach Ansicht des BMF in bes­timmten Fällen zur “Kürzung der Kürzung” führen. Quelle: WISO SSP Aus­gabe 02/2016

BFH genehmigt Werbungskostenabzug für “gemischte” Feier: So laden Sie richtig ein

BFH genehmigt Wer­bungskosten­abzug für “gemis­chte” Feier: So laden Sie richtig ein Lädt ein Steuer­ber­ater nicht nur Mitar­beit­er und Geschäftspart­ner, son­dern auch Fam­i­lien­mit­glieder, Bekan­nte und Fre­unde zu seinem run­den Geburt­stag und zum Beste­hen sein­er Steuer­ber­ater­prü­fung ein, darf er die Kosten als Wer­bungskosten abziehen, die auf die Gäste aus dem beru­flichen Umfeld ent­fall­en. Das hat der BFH

Geburtstag: So feiern Sie auf Kosten des Finanzamts

Geburt­stag: So feiern Sie auf Kosten des Finan­zamts Eine Geburt­stags­feier ist beru­flich ver­an­lasst, wenn unter Ihren Gästen nur Arbeit­skol­le­gen oder Mitar­beit­er und keine Fam­i­lien­mit­glieder, Fre­unde und Bekan­nte sind. Für die beru­fliche Ver­an­las­sung spricht auch, wenn Sie eine zweite pri­vate Feier ver­anstal­tet haben, deren Kosten weit höher waren als die der Feier im Betrieb. Sind diese…

Doppelte Haushaltsführung — So weisen Sie die “Beteiligung an der Hausführung” nach

Dop­pelte Haushalts­führung — So weisen Sie die “Beteili­gung an der Haus­führung” nach Eigentlich wollte der Geset­zge­ber ab 2014 die Voraus­set­zun­gen für eine dop­pelte Haushalts­führung vere­in­fachen. Her­aus­gekom­men ist das Gegen­teil. Vor allem am neuen geset­zlichen Tatbe­stand “eigen­er Haushalt” und der dazu erforder­lichen “finanziellen Beteili­gung an den Kosten der laufend­en Haushalts­führung” schei­den sich in der Prax­is die…