Abfindung in zwei Teilbeträgen: BFH ruft neue — steuerzahlerfreundliche — Spielregeln aus
Fließt eine Abfindung auf zwei Jahre verteilt zu, gewährt die Finanzverwaltung die günstige Fünftel-Besteuerung für die Hauptabfindung bisher nur, wenn die Teilabfindung höchstens fünf Prozent der Hauptabfindung beträgt. Dieser starren Prozentgrenze ist der BFH jetzt entgegengetreten.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2016