Besteuerung von Kryptowährungen: Vorsicht Zehn-Jahres-Frist
Bei Kauf und Verkauf von Bitcoins greifen normalerweise die gesetzlichen Vorgaben zum privaten Veräußerungsgeschäft. Gewinne sind steuerfrei, wenn zwischen dem An- und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist. Eine Ausnahme gilt aber, wenn Sie Bitcoins über einschlägige Börsen an andere Händler verleihen. Dann bleiben Veräußerungsgewinne nur dann steuerfrei, wenn zwischen dem An- und Verkauf zehn Jahre vergangen sind.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 05/2018