Kapitalauszahlung aus Lebensversicherung: In diesen Fällen wird Ihnen die Steuer erlassen
Ein Steuerzahler, der dauerhaft weniger als den monatlich unpfändbaren Betrag zur Verfügung hat, muss die Kapitalauszahlung aus einem Lebensversicherungsvertrag nicht versteuern. Das hat das FG Niedersachsen in einem sensationell zu nennenden Urteil entschieden. Prüfen Sie, ob Sie auch begünstigt sind und ergreifen Sie die richtigen Schritte.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 05/2018