Hintergrund der unbeschränkten Steuerpflicht auf Antrag

Hin­ter­grund der unbeschränk­ten Steuerpflicht auf Antrag Ehe­gat­ten, die im Aus­land leben und in Deutsch­land Einkün­fte beziehen, kön­nen für die Besteuerung in Deutsch­land statt der beschränk­ten Einkom­men­steuerpflicht die Zusam­men­ver­an­la­gung im Rah­men der unbeschränk­ten Einkom­men­steuerpflicht beantra­gen (§ 1 Abs. 3 EStG i.V.m. § 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dazu muss eine der fol­gen­den zwei Voraus­set­zun­gen erfüllt…

Verkauf einer Lebensversicherung mit Verlust

Verkauf ein­er Lebensver­sicherung mit Ver­lust So wahren Sie Ihre Chance auf Ver­lustabzug Verkaufen Sie eine Lebensver­sicherung, die Sie vor dem 1. Jan­u­ar 2005 abgeschlossen haben und erzie­len dabei wegen hoher Bear­beitungs­ge­bühren, ein­er frühen Beitrags­freis­tel­lung oder der schlecht­en Entwick­lung ein­er fonds­ge­bun­de­nen Lebensver­sicherung Ver­luste, erleben Sie steuer­lich eine böse Über­raschung. Das Finan­zamt stuft die Ver­luste als “Pri­vatvergnü­gen”…

Rechnungen von Schornsteinfegern wieder voll begünstigt

Rech­nun­gen von Schorn­ste­in­fegern wieder voll begün­stigt Das let­zte BMF-Schreiben hat in den Rand­num­mern 22 und 58 vorgegeben, dass Leis­tun­gen eines Schorn­ste­in­fegers ab dem 1. Jan­u­ar 2014 in begün­stigte (Handw­erk­er­leis­tun­gen) und nicht begün­stigte Leis­tun­gen (Unter­suchun­gen, Gutacht­en) aufzuteilen sind (BMF, Schreiben vom 10.01.2014, Abruf-Nr. 140388). Quelle: WISO Steuer­Brief 12/2015

Aufteilung der Steueranrechnung für einen Anbau möglich?

Aufteilung der Steuer­an­rech­nung für einen Anbau möglich? Ein Leser hat eine Bau­fir­ma mit einem Anbau am Eigen­heim beauf­tragt. Die Bau­fir­ma hat geson­derte Rech­nun­gen für die Arbeit­en am Alt­bau und die Errich­tung des Anbaus gestellt. Das Finan­zamt ver­weigert aus bei­den Rech­nun­gen eine Steuer­an­rech­nung nach § 35a Abs. 3 EStG und rech­net die gesamten Handw­erk­er­leis­tun­gen der Gebäudeerweiterung…

Unterhalt an Kinder im Kosovo: Vergebliche Jobsuche nachweisen

Unter­halt an Kinder im Koso­vo: Verge­bliche Job­suche nach­weisen Unter­halt­szahlun­gen an ein volljähriges Kind im Koso­vo sind nur dann als außergewöhn­liche Belas­tun­gen abzugs­fähig, wenn der Unter­halt­sleis­tende konkret dar­legt, welche verge­bliche Anstren­gun­gen das Kind unter­nom­men hat, Arbeit zu find­en. Dass die Arbeit­slosigkeit im Koso­vo bekan­nter­maßen sehr hoch ist, berechtigt nicht, gerin­gere Anforderun­gen an den Nach­weis zu stellen,…

Versorgungsausgleich bei Scheidung

Ver­sorgungsaus­gle­ich bei Schei­dung So machen Sie Zahlun­gen opti­mal steuer­lich gel­tend Regeln Ehe­gat­ten, dass bei ein­er Schei­dung ein Ver­sorgungsaus­gle­ich aus­geschlossen ist und dafür eine Aus­gle­ich­szahlung fließt, sind diese Zahlun­gen seit dem Jahr 2015 als Son­der­aus­gaben abziehbar (SSP 2/2015, Seite 10). Das FG Mün­ster hat jet­zt für Zeiträume vor 2015 den Abzug als Wer­bungskosten bejaht. Quelle: WISO

WEG beschäftigt Minijobber

WEG beschäftigt Mini­job­ber Eine Woh­nung­seigen­tümerge­mein­schaft (WEG), die eine Haushalt­shil­fe beschäftigt, darf das Haushaltss­check­ver­fahren nicht anwen­den. Darauf hat die Mini­jobzen­trale hingewiesen. Das bedeutet zwar, dass die Eigen­heimbe­sitzer höhere Pauschal­be­träge abführen müssen, gle­ichzeit­ig aber auch eine höhere Steuer­an­rech­nung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen kön­nen. Quelle: WISO SSP Aus­gabe 07/2016

Erhöhungsbetrag bei Unterhaltsleistungen: Kein Nachweis nötig

Erhöhungs­be­trag bei Unter­halt­sleis­tun­gen: Kein Nach­weis nötig Unter­stützen Sie bedürftige Per­so­n­en, kön­nen Sie im Jahr 2015 bis zu 8.472 € (2014: 8.354 €) als außergewöhn­liche Belas­tung abziehen. Dieser Höch­st­be­trag erhöht sich noch um Beiträge zur Basiskranken- und Pflegev­er­sicherung der Per­son, die Sie unter­stützen. Und zwar ohne dass Sie nach­weisen müssen, dass Sie die diese Beitragszahlun­gen finanziell…

Treppenlift: Keine überzogenen Nachweise erforderlich

Trep­pen­lift: Keine über­zo­ge­nen Nach­weise erforder­lich Das Finan­zamt ist zu streng, wenn es den Abzug ein­er außergewöhn­lichen Belas­tung für Kauf und Ein­bau eines Trep­pen­lifts mit der Begrün­dung ablehnt, Sie hät­ten vor dem Kauf kein amt­särztlich­es Gutacht­en einge­holt. Nach Ansicht des FG Mün­ster reicht ein Gutacht­en Ihres Arztes völ­lig aus. Quelle: WISO SSP Aus­gabe 07/2016