Wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode: Knappes amtsärztliches Attest reicht

Wis­senschaftlich nicht anerkan­nte Heil­meth­ode: Knappes amt­särztlich­es Attest reicht Ein kurzes amt­särztlich­es Attest kann aus­re­ichen, damit Aufwen­dun­gen für wis­senschaftlich nicht anerkan­nte Heil­meth­o­d­en als außergewöhn­liche Belas­tung abzugs­fähig sind. Das hat das FG Rhein­­land-Pfalz mit recht­skräftigem Urteil fest­gestellt. Quelle: WISO SSP 02/2019

Dienstwagen: Neues zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Dienst­wa­gen: Neues zu Fahrten zwis­chen Woh­nung und erster Tätigkeitsstätte Arbeit­nehmer, die einen Dienst­wa­gen sowohl pri­vat als auch für Fahrten zwis­chen Woh­nung und erster Tätigkeitsstätte nutzen dür­fen, müssen einen geld­w­erten Vorteil ver­s­teuern. Ab 2019 gibt es hier Neuerun­gen bei der Ermit­tlung des geld­w­erten Vorteils für die Fahrten zwis­chen Woh­nung und erster Tätigkeitsstätte, wenn der Arbeit­nehmer von…

Beim BFH: Prozesskosten für Umgangsrechtsstreitigkeit nach § 33 EStG abzugsfähig

Beim BFH: Prozesskosten für Umgangsrechtsstre­it­igkeit nach § 33 EStG abzugs­fähig Aufwen­dun­gen für das Führen eines Rechtsstre­its (Prozesskosten) kön­nen Sie nur dann als außergewöhn­liche Belas­tung gel­tend machen, wenn Sie ohne diese Aufwen­dun­gen Gefahr liefen, Ihre Exis­ten­z­grund­lage zu ver­lieren und die leben­snotwendi­gen Bedürfnisse nicht mehr befriedi­gen zu kön­nen. Für das FG München und das FG Düs­sel­dorf zählen…

So werden Gutscheine seit Neujahr behandelt

So wer­den Gutscheine seit Neu­jahr behan­delt Mit dem “Jahress­teuerge­setz 2018” hat die Bun­desregierung die “EU-Gutschein-Richtlin­ie” vom 27.06.2016 umge­set­zt. Die ver­fol­gt das Ziel, dass Gutscheine EU-weit steuer­lich gle­ich behan­delt wer­den. Das UStG ist deshalb in § 3 um die Absätze 13 bis 15 ergänzt wor­den. Quelle: WISO SSP Steuerän­derun­gen 2019

Paukenschlag vom FG Köln: Rabatt von verbundenem Unternehmen muss kein Arbeitslohn sein

Pauken­schlag vom FG Köln: Rabatt von ver­bun­den­em Unternehmen muss kein Arbeit­slohn sein Gewährt ein Unternehmen den Mitar­beit­ern eines ver­bun­de­nen Unternehmens einen Rabatt, wer­den Lohn­s­teuer­prüfer hell­hörig. Ihrer Mei­n­ung nach erzie­len die Mitar­beit­er in diesem Fall Arbeit­slohn von drit­ter Seite, der voll der Lohn­s­teuer zu unter­w­er­fen ist. Das FG Köln hat dem jet­zt wider­sprochen — und überhaupt…

Neu in der bAV seit 01.01.2019: Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung

Neu in der bAV seit 01.01.2019: Der verpflich­t­ende Arbeit­ge­berzuschuss zur Ent­gel­tumwand­lung Das Betrieb­srenten­stärkungs­ge­setz verpflichtet Arbeit­ge­ber, die von ihnen bei der Ent­gel­tumwand­lung der Arbeit­nehmer einges­parten Sozialver­sicherungs­beiträge in Form eines Zuschuss­es an die jew­eilige Ver­sorgung­sein­rich­tung weit­erzuleit­en. Für neue Ent­gel­tumwand­lungsvere­in­barun­gen gilt das seit 01.01.2019, für ältere erst ab 01.01.2022. Quelle: WISO SSP Steuerän­derun­gen 2019

Minijobber mit schwankenden Einnahmen: So bieten Sie Lohnsteuerprüfern Paroli

Mini­job­ber mit schwank­enden Ein­nah­men: So bieten Sie Lohn­s­teuer­prüfern Paroli Bei Lohn­s­teuer­prü­fun­gen kam es in der Ver­gan­gen­heit häu­fig vor, dass der Prüfer speziell die ger­ingfügig beschäftigten Arbeit­nehmer ins Visi­er nahm. Schwank­te der Arbeit­slohn während des Jahres erhe­blich und wurde in einzel­nen Monat­en ein Arbeit­slohn von mehr als 450 € erzielt, hat der Prüfer eine ger­ingfügige Beschäftigung…

Baukindergeld: Gestaltungsüberlegungen rund um die neue Eigenheimzulage

Baukindergeld: Gestal­tungsüber­legun­gen rund um die neue Eigen­heimzu­lage Das Baukindergeld gibt es nicht erst seit dem 01.01.2019, son­dern schon seit dem 18.09.2018. Das The­ma ist aber noch so neu, dass es sich lohnt, in dieser Son­der­aus­gabe einen Blick darauf zu wer­fen. Das auch deshalb, weil ein Mix aus steuer­lich­er Pla­nung und “Leben­s­pla­nung” notwendig ist, um möglichst…

Fahrten zur Arbeit: Können Sie Taxikosten in voller Höhe steuermindernd geltend machen?

Fahrten zur Arbeit: Kön­nen Sie Taxikosten in voller Höhe steuer­min­dernd gel­tend machen? Nutzen Sie ein Taxi, um von Ihrer Woh­nung zur Arbeit (erste Tätigkeitsstätte) zu gelan­gen? Dann kön­nen Sie sich an ein­er Entschei­dung des FG Thürin­gen ori­en­tieren und ver­lan­gen, dass das Finan­zamt Ihre tat­säch­lichen Taxikosten als Wer­bungskosten anerken­nt (und nicht nur die Ent­fer­nungspauschale). Quelle: WISO SSP 02/2019

Sonderabschreibung beim Mietwohnungsbau kommt (noch) nicht

Son­der­ab­schrei­bung beim Miet­woh­nungs­bau kommt (noch) nicht Das “Gesetz zur steuer­lichen Förderung des Miet­woh­nungsneubaus” ist doch nicht zum 01.01.2019 in Kraft getreten. Der Bun­desrat hat das Gesetz kurzfristig von der Tage­sor­d­nung der let­zten Sitzung (vom 14.12.2018) genom­men. Das Geset­zge­bungsver­fahren ist damit nicht been­det. Es kann auf Antrag eines Lan­des oder der Bun­desregierung auf eine der nächsten…