Schulgeld für Schule im Ausland: Fiskus erleichtert Abzug
Zahlen Sie Schulgeld, dürfen Sie 30 Prozent davon unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abziehen.
Maximal genehmigt der Gesetzgeber 5.000 € pro Jahr und Kind. Ob eine Schule die Voraussetzungen für den Sonderausgabenanzug erfüllt, teilt unter anderem die Zeugnisanerkennungsstelle (ZASt) mit. Sie ist auch gefordert, wenn Ihr Kind eine Auslandsschule besucht — und da darf da relativ kulant sein.
Quelle: WISO SSP 01/2019