Scheidungskind lebt bei Elternteil im Ausland
So ermitteln Sie den Kindergeldberechtigten
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, bei denen ein Elternteil in Deutschland und der andere mit dem Kind in einem EU-Staat lebt, gilt eine kuriose Situation: Kindergeldberechtigt ist nur der im Ausland lebende Elternteil. Das hat der BFH jetzt bestätigt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 07/2016