Erkranktes Kind in Ausbildung: So wahren Eltern ihre Rechte
Erkranktes Kind in Ausbildung: So wahren Eltern ihre Rechte Kann Ihr Kind wegen einer Erkrankung eine Ausbildung nicht antreten bzw. fortsetzen, zahlt die Familienkasse kein Kindergeld mehr. Ausnahme: Sie haben eine ärztliche Bescheinigung, die das voraussichtliche Ende der Krankheit nachweist, und Ihr Kind erklärt der Familienkasse, dass es weiterhin ausbildungswillig ist. Der BFH muss jetzt…