Fahrtkosten zu vermieteter Immobilie optimieren
Fahrtkosten zu vermieteter Immobilie optimieren Planen Sie den Kauf einer Immobilie für Vermietungszwecke oder vermieten Sie bereits, können Sie die Fahrtkosten zur Immobilie als Werbungskosten in Anlage V erfassen. Neben den reinen Fahrtkosten können Sie dabei auch Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Quelle: WISO SSP 01/2019


