Kosten des Zweitstudiums und der Verlustvortrag
Viele Studenten haben beim Finanzamt durchgeboxt, dass Kosten eines Zweitstudiums rückwirkend als Werbungskosten anerkannt und im Wege des Verlustvortrags steuerlich “gesichert” werden. Leider verpuffen solche Verluste teilweise, wenn der Ex-Student im Erstjahr nach dem Abschluss zu niedrige Einkünfte erzielt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 09/2016