Zahlungen an private Fachhochschule als Sonderausgaben abzugsfähig?
Der BFH muss sich mit der Frage befassen, ob Eltern auch Zahlungen an eine private Fachhochschule als Sonderausgaben geltend machen können. Das FG Münster hat die Frage mit dem Argument verneint, dass es sich bei einer privaten Fachhochschule nicht um eine allgemein- bzw. berufsbildende Schule handelt (FG Münster, Urteil vom 14.08.2015, Az. 4 K 1563/15 E). Die Eltern haben gegen die Entscheidung Revision beim BFH eingelegt um sich damit die Chance auf den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG in Höhe von 30 Prozent der Zahlungen bzw. maximal 5.000 € gewahrt. Das Verfahren wird beim BFH unter dem Az. X R 32/15 geführt. Betroffene können sich auf den Musterprozess berufen und das Ruhen ihres Verfahrens beantragen.
Quelle: WISO Steuer-Brief Ausgabe 10/2015