Entlastungsbetrag für weitere Kinder
Neue Anlage für Lohnsteuerermäßigungsantrag 2015 nutzen
Alleinerziehenden steht rückwirkend zum 1. Januar 2015 neben dem auf 1.908 € erhöhten Entlastungsbetrag auch für das zweite und für jedes weitere Kind jeweils ein Entlastungsbetrag von 240 € zu. Diese 240 € he weiteres Kind können Sie im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2015 — bis zum Stichtag 30. November 2015 — in einer neuen Anlage beantragen. (OFD Frankfurt am Main, Verfügung vom 19.08.2015, Az. S 2365 A — St 212)
Quelle: WISO Steuer-Brief Ausgabe 10/2015