Neues zum Abzug bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern
Ist ein Arbeitnehmer nur beschränkt einkommensteuerpflichtig, weil er in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann der Arbeitgeber die Informationen zum Lohnsteuerabzug nicht elektronisch über ELStAM abrufen. Der beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer muss deshalb beim Finanzamt eine Papierbescheinigung beantragen und diese seinem Arbeitgeber vorlegen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 10/2016