Beitrag zur Krankenversicherung trotz Bonus voll abzugsfähig
Eine Bonuszahlung der Krankenkasse mindert nicht in jedem Fall die als Sonderausgaben abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge. Insbesondere gilt das für den Fall, dass der Bonus (besser Zuschuss) nur dann anfällt, wenn das Mitglied besondere kostenpflichtige Gesundheitsmaßnahmen in Anspruch nimmt. Das hat der BFH klargestellt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 10/2016