Eigenheimverkauf: Gewinn wegen Arbeitszimmer steuerpflichtig?
Der Gewinn aus dem Verkauf Ihres Eigenheims ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn Sie zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt haben. Diese Meinung vertritt das FG Köln. Die Finanzverwaltung wehrt sich. Sie hat Revision beim BFH eingelegt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2018