Dienstwagen: Keine Besteuerung für Zeiten der Fahruntüchtigkeit
Können Sie einen Dienstwagen eine Zeitlang nicht privat nutzen, weil Sie krank und damit fahruntüchtig sind, müssen Sie für diesen Zeitraum auch keinen geldwerten Vorteil lohnversteuern. So sieht es das FG Düsseldorf.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2017