Abzug der Kosten für Erststudium: Zeichen mehren sich für positive BVerfG-Entscheidung
Können Studenten Kosten fürs Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen oder müssen sie sich mit dem Sonderausgabenabzug zufrieden geben? Diese Frage wird das BVerfG in diesem Jahr noch beantworten. Und die Zeichen mehren sich, dass das BVerfG die derzeitige Gesetzeslage (auf 6.000 € begrenzter Sonderausgabenabzug) für verfassungswidrig erachtet.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 05/2018