Zeitsoldat nach Erstausbildung: BFH verwehrt Eltern Kindergeld
Schließt ein Kind eine Lehre ab, wird arbeitslos und bewirbt sich deshalb bei der Bundeswehr als Zeitsoldat, handelt es sich bei der Tätigkeit als Zeitsoldat nicht mehr um einen Teil der Erstausbildung. Eltern haben in der Bundeswehrzeit nach Ansicht des BFH keinen Anspruch auf Kindergeld mehr.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2016