Kindergeld: Im Ausland wohnender Elternteil kann vorrangigen Anspruch haben
Der deutsche Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden Elternteils für sein Kind, das in Ungarn im Haushalt des anderen Elternteils lebt, kann durch den vorrangigen Kindergeldanspruch des anderen Elternteils verdrängt werden (BFH, Urteil vom 04.08.2016, Az. III R 10/13, Abruf-Nr. 189762).
Quelle: WISO SSP Ausgabe 12/2016