Beiträge zur Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung
Ein Fall für die Steueranrechnung nach § 35a?
Ein SSP-Leser ist von seiner Kommune verpflichtet worden, sich an der Verbesserung bzw. Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung finanziell zu beteiligen. Er möchte wissen, ob er dafür eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG geltend machen kann. SSP meint ja, weil bezüglich der Arbeiten ein funktionaler Zusammenhang zum Haushalt des Eigentümers der Immobilie besteht.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 12/2016