Unterstützung bedürftiger Personen — Neue Entwicklungen zur Ermittlung der Opfergrenze
Unterstützung bedürftiger Personen — Neue Entwicklungen zur Ermittlung der Opfergrenze Leisten Sie Unterhaltszahlungen, dürfen Sie diese als außergewöhnliche Belastung abziehen. Das Finanzamt mindert den Abzugsbetrag jedoch, wenn Ihnen dann selbst nicht genügend Geld zum Leben übrig bleiben würde. Zur Frage, wie diese sogenannte Opfergrenze ermittelt wird, gibt es ganz neue Entwicklungen. Grundsätze zu Unterhaltszahlungen und…