Finanz- bzw. Steuerinspektoranwärter:
Finanz- bzw. Steuerinspektoranwärter: Haben Eltern Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag? Eltern von Kindern, die bei der Finanzverwaltung zum Finanz- bzw. Steuerinspektoranwärter ausgebildet werden, steht für Ausbildungsabschnitte, die im Blockunterricht an einer Landesfinanzschule stattfinden, der Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG zu. Das haben die SSP-Recherchen zur Frage eines Lesers ergeben. Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2016