Abfindung: Fünftel-Regeleung gilt auch bei Forderung des Arbeitnehmers nach Auflösungsvertrag
Abfindung: Fünftel-Regeleung gilt auch bei Forderung des Arbeitnehmers nach Auflösungsvertrag Erhält ein Arbeitnehmer eine Abfindung, weil sein Dienstverhältnis vorzeitig beendet wurde, besteuert das Finanzamt die Abfindung unter Umständen nur nach der günstigen Fünftel-Regelung. Eine Voraussetzung war bisher, dass das Dienstverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers beendet wurde. Das FG Münster entschied jetzt aber, dass die Fünftel-Regelung…

