Abzug der Kosten für Habilitationsfeier
Steuerzahler erzielt Teilerfolg beim BFH
Das Finanzamt kann einem Arzt, der mit Kollegen seine Habilitation feiert, den Abzug als Werbungskosten nicht allein mit dem Argument verwehren, die Habilitation sei eher ein privates als ein berufliches Ereignis. Das hat der BFH klargestellt. Das Finanzamt muss die Kosten deshalb als Werbungskosten anerkennen, wenn der angehende Professor anhand der Gästeliste nachweisen kann, dass die Feier überwiegend beruflichen Charakter hatte.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 01/2017