Zimmer im Eigenheim zeitweise an Messebesucher vermietet: Steuerfalle beim Verkauf der Immobilie?
Ist der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum in 2018 auch dann nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1S.3 EStG in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in dem Zeitraum 2012 bis 2017 wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (konkret zwischen zwölf und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet worden waren? Dazu muss der BFH im Revisionsverfahren mit dem Az. IX R 20/21 Stellung nehmen. Das FG Niedersachsen hat die Steuerpflicht in der Vorinstanz verneint.
“Quelle: WISO SSP10/2021”