Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten: Seit 01.01.2020 gelten neue Verdienstgrenzen
Für Arbeitnehmer, die eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, sind zum 01.01.2020 die Verdienstgrenzen für die Pauschalbesteuerung angehoben worden.
- Der durchschnittliche Verdienst pro Arbeitstag liegt seit dem Jahreswechsel bei maximal 120 Euro (bisher: 72 Euro).
- Der durchschnittliche Stundenverdienst Stundenverdienst liegt seit 01.01.2020 bei maximal 15 Euro (bisher: 12 Euro).
Quelle: WISO SSP 01/2020