Nettolohnvereinbarung: Steuerberatungskosten kein Arbeitslohn
Übernimmt ein Arbeitgeber bei einer Auslandsentsendung mit Nettolohnvereinbarung die Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers, ist das im eigenbetrieblichen Interesse. Es handelt sich nicht um Arbeitslohn. Das hat der BFH entschieden und zugleich klargestellt, dass seine Entscheidung auch für reine Inlandssachverhalte gilt.
Quelle: WISO SSP 09/2019