Mehrgenerationenhaushalt: So machen Sie ein häusliches Arbeitszimmer absetzbar
Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der räumlich und funktional in die häusliches Spähre eingebunden ist. Im Mehrgenerationenhaushalt wirft diese Verknüpfung besondere Fragen auf, wenn mehrere Haushaltsmitglieder ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen oder Zugang zum Büroraum haben. Erfahren Sie, was Sie veranlassen müssen, damit das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird.
Die häusliche Spähre im Mehrgenerationenhaushalt
Ein als Arbeitszimmer genutzter Raum ist dann in die räumliche Spähre eingebunden, wenn er zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Wohnhaus gehört. Dies kann auch ein Zubehörraum sein (z.B. im Keller oder im Dach), wenn der Raum wegen der unmittelbaren Nähe zu Ihren privaten Wohnräumen als gemeinsame Wohneinheit verbunden ist. Vor allem im Mehrgenerationenhaushalt kommt es daher darauf an, ob der Haushalt baulich getrennte Wohnbereiche umfasst und in welchem Bereich sich der Raum befindet.
Das häusliche Arbeitszimmer muss inner-häuslich mit dem Haushalt verbunden sein. Als Arbeitszimmer genutzte Räume im Keller bzw. Dachgeschoss dürfen demnach nicht nur von einem Zugang erreichbar sein, der außerhalb der Wohnräume liegt. Ein Arbeitszimmer liegt nur vor, wenn auf dem Weg der Wohnung ins Arbeitszimmer keine der Allgemeinheit zugängliche oder von fremden Dritten benutzte Verkehrsfläche betreten werden muss.
Quelle: WISO SSP 06/2020