Finanzamt nutzt Dienstleister: “Dreitagesfiktion” verlängert sich
Nutzt auch Ihr Finanzamt private Dienstleister, um wichtige Post zuzustellen? Dann könnte dieser wiederum einen Subunternehmer nutzen. Und das hat Auswirkung auf die Bekanntgabe wichtiger Verwaltungsakte. Die “Dreitagesfiktion” bei der Übermittlung eines Briefs greift hier nicht mehr. Sie haben länger Zeit, sich gegen den Verwaltungsakt zu wehren. Das lehrt eine Entscheidung des FG Münster.
Quelle: WISO SSP 08*2019