Erkranktes Kind: Wann ist es auf “Ausbildungssuche”?
Ist ein Kind erkrankt und das Ende der Erkrankung nicht absehbar, ist es kindergeldrechtlich nicht als Kind, das einen Ausbildungsplatz sucht, zu berücksichtigen. Entgegen der Auffassung des FG reiche die allgemein gehaltene Aussage des Kindes, nach dem Ende der Erkrankung eine Ausbildung aufnehmen zu wollen, nicht aus.
“Quelle: WISO SSP 04/2021”