Entlastungsbetrag: So optimieren Alleinerziehende alle Steuersparmöglichkeiten
Alleinerziehende haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag (§ 24b EStG). Dessen Ziel ist es, die höheren Kosten für die Haushaltsführung von Alleinerziehenden abzugelten, die einen gemeinsamen Haushalt nur mit ihren Kindern und sonst keiner anderen erwachsenen Person führen. Das BMF hat jetzt geklärt, unter welchen Voraussetzungen sie den Entlastungsbetrag optimieren.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 12/2017