Energetische Eigenheimsanierung: Amtliches Muster liegt vor
Sie planen energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrem selbstgenutzten Wohneigentum? Dann hilft Ihnen der neue § 35c EStG dabei, den Fiskus an den Kosten zu beteiligen.Damit das Finanzamt Ihre Anwendungen anerkennt, brauchen Sie aber die Bescheinigung eines Fachunternehmens. Entsprechende Dokumente hat das BMF jetzt veröffentlicht.
WISO SSP 05/2020
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