Energetische Eigenheimsanierung - Lohnsteuerberatung Paderborn

Energetische Eigenheimsanierung: Amtliches Muster liegt vor

Ener­getis­che Eigen­heim­sanierung: Amtlich­es Muster liegt vor Sie pla­nen ener­getis­che Sanierungs­maß­nah­men an Ihrem selb­st­genutzten Wohneigen­tum? Dann hil­ft Ihnen der neue § 35c EStG dabei, den Fiskus an den Kosten zu beteiligen.Damit das Finan­zamt Ihre Anwen­dun­gen anerken­nt, brauchen Sie aber die Bescheini­gung eines Fachunternehmens. Entsprechende Doku­mente hat das BMF jet­zt veröf­fentlicht. WISO SSP 05/2020 Jet­zt Kon­takt aufnehmen