Ende des doppelten Haushalts: Vorfälligkeitszahlung abziehbar?
Erwerben Sie am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung, können Sie die Finanzierungskosten über die doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Der BFH muss jetzt klären, ob das auch gilt, wenn Sie die Immobilie veräußern, weil Sie den doppelten Haushalt beenden und für die Ablösung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Das FG Rheinland-Pfalz hat den Werbungskostenabzug verneint.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2017