Eltern können auch KV-Beiträge der Kinder absetzen
Eine Ausnahme von der unmittelbaren Selbstbetroffenheit beim Abzug von Sonderausgaben bilden Aufwendungen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung für ein zu berücksichtigendes Kind. Diese können die Eltern auch dann als eigene Sonderausgaben abziehen, wenn das Kind Versicherungsnehmer ist.
Die Regeln zur Vorauszahlung von Beiträgen zur KV und PV
Seit 2010 sind die BEiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen in einem größeren Umfang als Sonderausgaben abziehbar. Beihilfeberechtigte und Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, können seitdem maximal 1.900 Euro als Sonderausgaben abziehen. Steuerzahler, die ihre Krankenversicherung allein finanzieren, 2.800 Euro. Bei zusammen veranltagten Ehegatten ist zunächst für jeden Ehegatten nach dessen persönlichen Verhältnissen der Höchstbetrag zu bestimmen.
Quelle: WISO SSP 01/2020