KV-Beiträge der Kinder absetzen

Eltern können auch KV-Beiträge der Kinder absetzen

Eltern kön­nen auch KV-Beiträge der Kinder abset­zen Eine Aus­nahme von der unmit­tel­baren Selb­st­be­trof­fen­heit beim Abzug von Son­der­aus­gaben bilden Aufwen­dun­gen zur Basiskranken- und Pflegev­er­sicherung für ein zu berück­sichti­gen­des Kind. Diese kön­nen die Eltern auch dann als eigene Son­der­aus­gaben abziehen, wenn das Kind Ver­sicherungsnehmer ist. Die Regeln zur Vorauszahlung von Beiträ­gen zur KV und PV Seit 2010 sind…