Eltern können auch KV-Beiträge der Kinder absetzen
Eltern können auch KV-Beiträge der Kinder absetzen Eine Ausnahme von der unmittelbaren Selbstbetroffenheit beim Abzug von Sonderausgaben bilden Aufwendungen zur Basiskranken- und Pflegeversicherung für ein zu berücksichtigendes Kind. Diese können die Eltern auch dann als eigene Sonderausgaben abziehen, wenn das Kind Versicherungsnehmer ist. Die Regeln zur Vorauszahlung von Beiträgen zur KV und PV Seit 2010 sind…