BFH am Zug: Ist ein Taxi ein öffentliches Verkehrsmittel?
Stellt ein Taxi ein öffentliches Verkehrsmittel im Sinne von § 9 Abs. 2 S. 2 EStG dar mit der Folge, dass Sie statt der Entfernungspauschale die höheren tatsächlichen Beförderungskosten als Werbungskosten geltend machen können? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen.
Das FG Thüringen hat in der Vorinstanz — wie andere FG auch — zugunsten des Steuerzahlers entschieden (FG Thüringen, Urteil vom 22.10.2019, Az. 3 K 490/19, Abruf-Nr. 216159). Die Finanzverwaltung wehrt sich gegen diese Auffassung aber hartnäckig. Unterstützung fand sie bisher beim FG Niedersachsen (Urteil vom 05.12.2019, Az. 3 K 15/18, Abruf-Nr. 216130). Jetzt steht die endgültige BFH-Entscheidung an, weil das FG Thüringen zu seinem Urteil die Revision zugelassen hat. Das Verfahren trägt das Az. VI R 26/20.
Quelle: WISO SSP 08/2020