Teure Dachsanierung wegen Marderbefall zwangsläufig?
Die Kosten für die Beseitigung von Marderbefall sind keine außergewöhnlichen Belastungen, auch wenn das Haus über Jahre von Mardern aufgesucht wurde und in folge dessen konkrete Gesundheitsgefahren oder unzumutbare Gerüche auftreten. So sieht es das FG Hamburg (Urteil vom 21.02.2020, Az. 3 K 28/19, Abruf-Nr. 215998). Weil es um Kosten von 54.000 Euro geht, hat die Inhaberin Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) beim BFH eingelegt.
PRAXISTIPP | Wenn Sie einen ähnlichen Marder-Befall haben, haben Sie zwei Handlungsoptionen: Sie berufen sich auf die NZB beim BFH mit dem Az. IV B 41/20 und bitten darum, dass Ihr Verfahren ruht, bis der BFH entscheiden hat. Bei großen Vorhaben wie einer Dachsanierung sollten Sie besser versuchen, den neuen § 35c EStG (Steuerermäßigung bei energetischer Sanierung) anzuwenden; wenn das nicht geht, steht noch § 35a EStG zur Verfügung.
Quelle: WISO SSP 08/2020
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