Aufteilung der Steueranrechnung für einen Anbau möglich?
Ein Leser hat eine Baufirma mit einem Anbau am Eigenheim beauftragt. Die Baufirma hat gesonderte Rechnungen für die Arbeiten am Altbau und die Errichtung des Anbaus gestellt. Das Finanzamt verweigert aus beiden Rechnungen eine Steueranrechnung nach § 35a Abs. 3 EStG und rechnet die gesamten Handwerkerleistungen der Gebäudeerweiterung als Neubau zu. Ist das Finanzamt im Recht?
Variante 1: Durch Anbau entsteht eine neue Wohnung
In diesem Fall dürfte das Finanzamt mit seiner Auffassung Recht haben. Denn für Neubaumaßnahmen gibt es keine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen. Es entsteht hier ein neuer Haushalt (BMF, Schreiben vom 10.01.2014, Randziffer 21). Waren die Arbeiten am Altbau notwendig, um einen neuen HAushalt zu schaffen, kann von einer Nebenleistung zur Hauptleistung Neubau ausgegangen werden. Im Endeffekt gibt es in diesem Fall korrekterweise weder für Handwerkerleistungen am Altbau noch für die Leistungen des Neubaus eine Steueranrechnung.
Variante 2: Durch Anbau wird der bestehende Haushalt nur erweitert
Entsteht durch den Anbau keine neue abgeschlossene Wohnung, sondern wird der bestehende Haushalt erweitert, muss das Finanzamt für die gesamten Handwerkerleistungen eine Steueranrechnung gewähren. Maßnahmen im Zusammenhang mit neuer Wohn- und Nutzflächenschaffung in einem vorhandenen Haushalt sind nämlich begünstigt (BFH, Utreil vom 13.07.2011, Az. VI R 61/10, Abruf-Nr. 114211; BMF, Schreiben vom 10.01.2014, Randziffer 20)
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2016