Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Aufwendungen vor Erwerb fallen nicht darunter
Aufwendungen, die vor dem Erwerb einer Immobilie getätigt werden, fallen nicht in die Prüfung der 15-Prozent-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (BFH, Beschluss vom 28.04.2020, IX 121/19, Abruf-Nr. 216741). Diese Entscheidung ermöglicht Gestaltungen. Insbesondere bei einem Hauskauf von einem nahen Angehörigen könnte daran gedacht werden, aufwendige Erhaltungsmaßnahmen direkt nach der Unterzeichnung des Notarvertrags, aber noch vor dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten vorzunehmen. So könnten die entsprechenden Kosten sofort in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden und nicht nur mittels der AfA.
“Quelle: WISO SSP 01/2021”