Unentgeltliche Wohnungsgestellung: Welcher Wert ist beim Sonderausgabenabzug anzusetzen?
von Dipl.-Vw. Günter Göbel, Würzburg
Kann ein unterhaltsverpflichteter Steuerzahler die ortsübliche Miete für eine an seinen von ihm dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten überlassene Wohnung als Unterhaltsleistung (=Sonderausgaben) abziehen? Ist dies auch dann der Fall, wenn der hierfür unterhaltsrechtlich maßgebliche oder in diesem Zusammenhang vereinbarte Wohnvorteil geringer ist als die ortsübliche Miete? Mit diesen Fragen muss sich der BFH befassen.
“Quelle: WISO SSP 04/2021”